Allgemeine technische Bedingungen.
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
KONZENTRIERTE TOMATENPRODUKTE
ALLGEMEINE TECHNISCHE BEDINGUNGEN
Offizielle Veröffentlichung
Standardinform
UDC 664.841:635.64:006.354
ZWISCHENSTAATLICH
Gruppe H53
STANDARD
KONZENTRIERTE TOMATENPRODUKTE Allgemeines technische Bedingungen
Konzentrierte Tomatennahrung. 3343-89
Allgemeine Spezifikation
MKS 67.080.20 OKP 91 6211; 91 6212
Datum der Einführung 01.01.91
Diese Norm gilt für konzentrierte Tomatenprodukte, die aus frischen Tomaten oder Tomatenmasse mit oder ohne Zusatz von Salz und Gewürzextrakten gewonnen werden, und legt Anforderungen an Produkte fest, die für den Bedarf der Volkswirtschaft und des Exports hergestellt werden.
1. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN
1.1. Konzentrierte Tomatenprodukte müssen gemäß den Anforderungen dieser Norm hergestellt werden. technologische Anweisungen und Rezepte, die den Hygienevorschriften entsprechen und nach dem festgelegten Verfahren genehmigt wurden.
1.2. Eigenschaften
1.2.1. Konzentrierte Tomatenprodukte werden in folgenden Sorten hergestellt:
Tomatenpüree;
Tomatenmark;
1.2.2. Konzentrierte Tomatenprodukte werden je nach Qualitätsindikatoren in Sorten unterteilt:
Tomatenpüree, konzentriert Tomatensaft- höchste und erste;
Tomatenmark – extra, überlegen und zuerst.
Gesalzenes Tomatenmark und konzentrierter Tomatensaft mit Salz und Gewürzen werden nur in der ersten Klasse hergestellt.
Die Namen konzentrierter Tomatenprodukte und OKP-Codes sind in Anhang 1 angegeben.
1.2.3. Für die Herstellung konzentrierter Tomatenprodukte werden folgende Rohstoffe verwendet:
frische Tomaten;
Tomatenmasse (Fruchtfleisch)* *;
Tisch salz;
С0 2 – Gewürzextrakte;
essentielle Öle.
Rohstoffe und Betriebsstoffe müssen den Anforderungen der behördlichen und technischen Dokumentation entsprechen.
Tomaten, deren Restmenge an Pestiziden die maximal zulässigen Werte überschreitet und deren Nitratgehalt die vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Standards überschreitet, dürfen nicht verarbeitet werden.
Es ist nicht erlaubt, konzentrierten Tomatenprodukten künstliche Farbstoffe und synthetische Aromastoffe zuzusetzen.
1.2.4. In Bezug auf organoleptische Indikatoren müssen konzentrierte Tomatenprodukte die in der Tabelle aufgeführten Anforderungen erfüllen. 1.
* Wird nur in der Produktion verwendet Tomatenpüree und Tomatenmark.
Offizielle Veröffentlichung. Nachdruck verboten
© Standards Publishing House, 1990 © Standartinform, 2008
Merkmale der Sorte | |||||
Name | |||||
Indikator |
Konzentrierter Tomatensaft |
Tomatenpüree und Tomatenmark |
Konzentrierter Tomatensaft |
||
Aussehen und Nachteile |
Homogene Konzentration |
Homogene Konzentration |
Homogener Homo |
Homogene Konzentration |
Homogener Homo |
Beständigkeit |
trilatierte Masse ma |
trilatierte Masse aus |
genetische Masse aus Suspension |
trilatierte Masse aus |
genetische Masse aus Suspension |
zähe Konsistenz |
halbflüssig, bis ich es verteile |
fein gemahlen |
halbflüssig, bis ich es verteile |
fein gemahlen |
|
keine dunklen Einschlüsse, |
Konsistenz (in |
kostbare Teilchen |
Konsistenz (in |
kostbare Teilchen |
|
Hautrückstände |
abhängig von der Masse |
Fruchtmark, ohne |
abhängig von der Masse |
Fruchtmark, ohne |
|
Mian und andere raue Cha |
heulen Anteil an löslichem |
dunkle Einschlüsse, os |
heulen Anteil an löslichem |
dunkle Einschlüsse. Vor |
|
Fruchtstiche |
(Shar-Substanzen), ohne dunkle Einschlüsse, Rückstände von Samenschalen und anderen groben Fruchtpartikeln |
Schalen, Samen und andere grobe Fruchtpartikel |
Trockenmasse), ohne dunkle Einschlüsse, grobe Fruchtpartikel. Einzelne Einschlüsse von Samen und Schalenpartikeln sind erlaubt |
Einzelne Partikel zerkleinerter Samen und Schalen werden freigesetzt |
|
Rot orange |
Rot orange |
Rot verschiedene |
Rot orange |
Rot verschiedene |
|
Rot oder Himbeere |
Rot oder Himbeere |
Farbtöne, charakteristisch |
Rot oder Himbeere |
Farbtöne, charakteristisch |
|
rot, leuchtend |
rot, einheitlich |
für Saft aus reifer Toma |
rot, einheitlich |
für Saft aus reifer Toma |
|
dünn, gleichmäßig in der gesamten Masse |
in der ganzen Messe |
Genosse, ausgesprochen |
in der gesamten Masse. Eine bräunliche oder bräunliche Tönung ist erlaubt. Für gesalzenes Tomatenmark, rot oder dunkelrot mit gelblicher Tönung | ||
Schmecken und riechen |
Eigenschaften konzentrierter Tomaten |
Charakteristisch für Saft |
Inhärenter Nachteil |
Charakteristisch für Saft |
|
Masse, ohne Bitterkeit, Brennen und andere fremde Geschmäcker und Gerüche |
aus reifen Tomaten, die durchgemacht wurden Wärmebehandlung, ohne Bitterkeit, Brennen und andere fremde Geschmäcker und Gerüche |
zentrierte Tomatenmasse, ohne Bitterkeit, Brennen und andere fremde Geschmäcker und Gerüche. Salziger Geschmack für Tomatenmark mit Salzzusatz |
aus reifen Tomaten, die einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, weniger ausgeprägt, mit oder ohne Gewürzaroma, ohne Bitterkeit, Brennen und andere fremde Geschmäcker und Gerüche. Leicht salziger Geschmack für konzentrierten Tomatensaft mit Salzzusatz |
1.2.5. Gemäß dem Indikator „Farbe“, der nach einer der Methoden gemäß GOST 8756.8 bestimmt wird, müssen konzentrierte Tomatenprodukte den in der Tabelle angegebenen Werten entsprechen. 2.
Tabelle 2
Farbindikatorwert von konzentrierten Tomatenprodukten, nicht mehr | ||||||
Name Produkte |
Bestnote |
Erste Klasse |
||||
Nach der Jodskala mg/cm3 |
auf der Jodskala, mg/cm 3 |
nach dem Tomacolor-Gerät, del. uel. Waage |
Nach der Jodskala mg/cm3 |
nach dem Tomacolor-Gerät, del. uel. Waage |
||
Tomatenpüree mit Massenanteil lösliche Feststoffe, %: | ||||||
Tomatenmark mit Massenanteil an löslichen Feststoffen, %: | ||||||
Gesalzenes Tomatenmark mit Massenanteil an löslichen Trockensubstanzen, %: | ||||||
Konzentrierter Tomatensaft | ||||||
Konzentrierter Tomatensaft mit Salz und Gewürzen |
1.2.6. In Bezug auf physikalische und chemische Indikatoren müssen konzentrierte Tomatenprodukte den in der Tabelle angegebenen Standards entsprechen. 3.
1.2.7. Mikrobiologische Indikatoren für konzentrierte Tomatenprodukte werden gemäß dem Verfahren zur hygienischen und technischen Kontrolle von Konserven ermittelt produzierende Unternehmen, Großhandelsdepots, Einzelhandel und Unternehmen Gastronomie, genehmigt vom Gesundheitsministerium der UdSSR.
1.2.8. Der Massenanteil an Schwermetallen und Arsen sollte die vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Standards nicht überschreiten.
1.3. Paket
1.3.1. Konzentrierte Tomatenprodukte werden verpackt:
in Gläsern gemäß GOST 5717.2 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 dm 3, konzentriertem Tomatensaft nicht mehr als 0,65 dm 3, verschlossen mit lackierten Metalldeckeln;
in metalllackierten Gläsern gemäß GOST 5981 mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 dm 3, konzentriertem Tomatensaft nicht mehr als 0,65 dm 3;
in Aluminiumtuben gemäß behördlicher und technischer Dokumentation mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 0,2 dm 3;
Tomatenmark mit einem Massenanteil an löslichen Trockensubstanzen von mindestens 30 % - in Behältern aus Polystyrol und anderen thermoplastischen Polymermaterialien gemäß der behördlichen und technischen Dokumentation mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 0,25 dm 3, genehmigt vom Ministerium für Gesundheit für den Kontakt mit Lebensmitteln.
Notiz. Der Massenanteil an Zucker wird in gesalzenem Tomatenmark für den Export bestimmt.
GOST 3343-S9 S.
Es ist erlaubt, Behälter aus Polymermaterialien mit Schnappdeckeln aus demselben Material zu verschließen.
Auf Wunsch des Verbrauchers werden konzentrierte Tomatenprodukte in Gläsern mit einem Fassungsvermögen von 2 und 3 dm3 und metalllackierten Gläsern mit einem Fassungsvermögen von 3 bis 10 dm3 verpackt.
Die Innenfläche von Metalldosen und -deckeln muss mit einer zweischichtigen Beschichtung versehen sein, um die Sicherheit des Produkts während der Lagerung zu gewährleisten.
Konzentrierte Tomatenprodukte, mit Ausnahme von konzentriertem Tomatensaft, die für die industrielle Verarbeitung bestimmt sind, werden wie folgt verpackt:
in Gläsern mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 dm 3;
gesalzenes Tomatenmark:
V Holzfässer gemäß GOST 8777, mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 dm 3, mit Plastiktüten – Einlagen gemäß GOST 19360;
in Metallfässern gemäß behördlicher und technischer Dokumentation mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 dm 3;
Konzentrierte Tomatenprodukte zur aseptischen Konservierung:
in Polymerbehältern vom Typ „Bag in Box“ gemäß behördlicher und technischer Dokumentation mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 200 dm 3;
in Tankcontainer gemäß GOST 26380 oder andere ähnliche Tankcontainer.
Metallfässer und Tankcontainer müssen aus korrosionsbeständigem Metall oder anderen Materialien mit von den Gesundheitsbehörden zugelassenen Schutzbeschichtungen bestehen.
1.3.2. Verpackung - gemäß GOST 13799.
1.4. Markierung
1.4.1. Kennzeichnung – gemäß GOST 13799. Bei konzentriertem Tomatensaft muss der Verdünnungsgrad auf dem Etikett angegeben werden.
1.4.2. Die Kennzeichnung von Lebensmittelkonserven für den Export muss durch Lithografie auf dem Etikett oder direkt auf der Dose, dem Deckel oder der Tube erfolgen und Folgendes enthalten:
Name der Konserven;
Nettogewicht in Gramm;
Name des Herstellers;
Herstellungsdatum;
der Name der Außenwirtschaftsorganisation und die Aufschrift „Made in... (Name des Herstellungslandes)“.
1.4.3. Informationen zu Essen und Energiewert Konzentrierte Tomatenprodukte sind in Anhang 2 aufgeführt.
1.5. Anforderungen an die Qualität konzentrierter Tomatenprodukte für den Export, Verpackung und Kennzeichnung müssen den Anforderungen der Vereinbarung (Vertrag) des Lieferanten mit einer ausländischen Wirtschaftsorganisation oder einem ausländischen Käufer entsprechen.
2. ANNAHME
2.1. Akzeptanzregeln - gemäß GOST 26313.
Die Einzelheiten des Qualitätsdokuments werden gemäß dem vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Verfahren zur hygienischen und technischen Kontrolle von Konserven in Produktionsbetrieben, Großhandelszentren, Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben festgelegt.
2.2. Die Häufigkeit der Tests auf Schwermetalle und Arsen in Konserven wird gemäß dem vom Gesundheitsministerium der UdSSR und der staatlichen Agrarindustrie der UdSSR genehmigten Verfahren festgelegt.
3. TESTMETHODEN
3.1. Probenahme – nach GOST 26313, Probenvorbereitung – nach GOST 26671, GOST 26929, Prüfmethoden – nach GOST 8756.1, GOST 8756.8, GOST 8756.13, GOST 8756.18, GOST 25555.0, GOST 25555.3, Abschnitt. 4, GOST 26186, GOST 26323, Abschnitt. 2.
Organoleptische Indikatoren ( Aussehen und Konsistenz, Farbe, Geschmack und Geruch) von konzentriertem Tomatensaft werden nach Verdünnung mit destilliertem Wasser im Verhältnis 1:5 bestimmt.
Die Bestimmung des „Farb“-Indikators nach einer der Methoden gemäß GOST 8756.8 erfolgt bei Unstimmigkeiten organoleptische Beurteilung Farben konzentrierter Tomatenprodukte.
3.2. Fremdverunreinigungen werden visuell bestimmt.
3.3. Die Bestimmung von Schwermetallen und Arsen erfolgt nach GOST 26927, GOST 26930 – GOST 26935.
3.4. Die Probenahmemethoden für mikrobiologische Analysen entsprechen GOST 26668, die Probenvorbereitung erfolgt nach GOST 26669.
3.5. Bei Bedarf werden mikrobiologische Tests zur Bestätigung der industriellen Sterilität gemäß GOST 10444.1, GOST 10444.11, GOST 10444.12, GOST 26670, GOST 30425 durchgeführt.
3.6. Bei Bedarf wird eine Analyse auf Verderbniserreger durchgeführt, um den mikrobiellen Verderb gemäß GOST 10444.1, GOST 10444.11, GOST 10444.12, GOST 10444.15, GOST 26670, GOST 30425 zu bestätigen.
3.7. Die Analyse auf pathogene Mikroorganismen wird auf Antrag der staatlichen Gesundheitsinspektion in den von ihnen angegebenen Labors gemäß GOST 10444.1, GOST 10444.2, GOST 10444.7, GOST 10444.8, GOST 10444.9, GOST 26670 durchgeführt.
3.8. Bestimmung des Schimmelpilzgehalts nach Howard – nach GOST 10444.14.
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Transport und Lagerung – gemäß GOST 13799.
Gesalzenes Tomatenmark wird in Fässern bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 80 % gelagert.
Tomatenmark in Behältern aus Polymermaterialien wird bei einer Temperatur von 0 bis 8 °C gelagert.
Tomatenmark darf in Tankbehältern bei einer Temperatur von nicht weniger als minus 10 °C gelagert werden.
4.2. Haltbarkeit konzentrierter Tomatenprodukte ab Herstellungsdatum:
V Gläser- 3 Jahre;
in Metalldosen, Fässern, Bag-in-Box-Kunststoffbehältern, Tankcontainern - 1 Jahr;
in Aluminiumtuben - 6 Monate;
in Behältern aus Polymermaterialien - 10 Tage.
ANHANG 1 Referenz
OKP-CODES
Produktname
Konzentrierter Tomatensaft mit einem Massenanteil an Trockensubstanz von 40 % in Premiumqualität
Konzentrierter Tomatensaft mit einem Massenanteil an Trockensubstanz von 40 %, erste Güteklasse
Konzentrierter Tomatensaft mit Salz und Gewürzen, erstklassiges Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 25 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 30 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 35 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 40 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 25 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 30 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 35 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 40 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 25 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 30 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 35 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 40 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 27 %, gesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 32 %, gesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 37 %, gesalzen, erste Sorte
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 12 %, ungesalzen, höher
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 15 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 20 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 12 %, ungesalzen, erste Güteklasse
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 15 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 20 %, ungesalzen, erste Sorte
91 6211 5010 91 6211 5030 91 6212 3010 91 6212 3030 91 6212 3050 91 6212 3070
91 6212 5070 91 6212 5090 91 6212 5110 91 6212 5120
ANHANG 2 Informationen
NAHRUNGSMITTEL- UND ENERGIEWERT VON 100 g KONZENTRIERTEN TOMATENPRODUKTEN
Name |
Kohlenhydrate, g |
Vitamine, mg |
Energie |
|||
Produkt |
P-Carotin |
Wert, kcal |
||||
Tomatenpüree, %>: | ||||||
Tomatenmark, %>: | ||||||
Gesalzenes Tomatenmark, %: | ||||||
Konzentriert | ||||||
frischer Tomatensaft |
INFORMATIONEN
1. ENTWICKELT UND EINGEFÜHRT vom Staatlichen Agrarindustriekomitee der UdSSR-ENTWICKLER
V. I. Lerner; S. N. Galkina, Ph.D. Technik. Wissenschaften; M. D. Babenko; D. I. Babina; L. A. Kondratskaya;
S. Yu. Gelfand, Ph.D. Technik. Wissenschaften; S. K. Tamkovich; A. E. Melnik; M. Ya. Mozul; E. M. Ryba-lova
2. GENEHMIGT UND IN KRAFT getreten durch Beschluss des Staatlichen Normenausschusses der UdSSR vom 25. September 1989 Nr. 2869
3. STATT GOST 3343-71, GOST 10.8-69, OST 18-72-72, TU 10-03-545-87
4. REFERENZ REGULATIVE UND TECHNISCHE DOKUMENTE
Artikelnummer |
Artikelnummer |
||
GOST 5717.2-2003 |
GOST 19360-74 | ||
GOST 5981-88 |
GOST 25555.0-82 | ||
GOST 8756.1-79 |
GOST 25555.3-82 | ||
GOST 8756.8-85 |
GOST 26186-84 | ||
GOST 8756.13-87 |
GOST 26313-84 | ||
GOST 8756.18-70 |
GOST 26323-84 | ||
GOST 8777-80 |
GOST 26380-84 | ||
GOST 10444.1-84 |
GOST 26668-85 | ||
GOST 10444.2-94 |
GOST 26669-85 | ||
GOST 10444.7-86 |
GOST 26670-91 | ||
GOST 10444.8-88 |
GOST 26671-85 | ||
GOST 10444.9-88 |
GOST 26927-86 | ||
GOST 10444.11-89 |
GOST 26929-94 | ||
GOST 10444.12-88 |
GOST 26930-86- | ||
GOST 10444.14-91 |
GOST 26935-86 | ||
GOST 10444.15-94 GOST 13799-81 |
1.3.2, 1.4.1, 4.1 |
GOST 30425-97 |
5. Die Gültigkeitsdauer wurde gemäß Protokoll Nr. 5-94 des Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (IUS 11-12-94) aufgehoben.
6. REPUBLIKATION. November 2007
GOST 3343-2017
ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD
KONZENTRIERTE TOMATENPRODUKTE
Allgemeine technische Bedingungen
Konzentrierte Tomatenprodukte. Allgemeine Spezifikation
MKS 67.080.20
Datum der Einführung: 01.01.2019
Vorwort
Vorwort
Die Ziele, Grundprinzipien und das grundlegende Verfahren für die Durchführung von Arbeiten zur zwischenstaatlichen Normung sind in GOST 1.0-2015 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Grundbestimmungen“ und GOST 1.2-2015 „Zwischenstaatliches Normungssystem. Zwischenstaatliche Normen, Regeln und Empfehlungen für die zwischenstaatliche Normung“ festgelegt. Regeln für Entwicklung, Annahme, Aktualisierung und Aufhebung“
Informationen zum Standard
1ENTWICKELT von der staatlichen haushaltswissenschaftlichen Einrichtung „Allrussisches Forschungsinstitut für Konserventechnologie“ (FGBNU „VNIITEK“)
2EINGEFÜHRT vom Bundesamt für technische Regulierung und Metrologie
3Angenommen vom Interstate Council for Standardization, Metrology and Certification (Protokoll vom 30. November 2017 N 52-2017)
4 Mit Beschluss der Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie vom 12. Dezember 2017 N 1919-st wurde die zwischenstaatliche Norm GOST 3343-2017 am 1. Januar 2019 als nationale Norm der Russischen Föderation in Kraft gesetzt.
5ZUM ERSTEN MAL EINGEFÜHRT
Informationen zu Änderungen dieser Norm werden im jährlichen Informationsindex „National Standards“ veröffentlicht, der Wortlaut der Änderungen und Ergänzungen im monatlichen Informationsindex „National Standards“. Im Falle einer Überarbeitung (Ersetzung) oder Aufhebung dieser Norm wird die entsprechende Mitteilung im monatlichen Informationsindex „Nationale Normen“ veröffentlicht. Die entsprechenden Informationen, Mitteilungen und Texte werden auch im öffentlichen Informationssystem veröffentlicht – auf der offiziellen Website von die Bundesagentur für technische Regulierung und Metrologie im Internet (www.gost. ru)
1 Einsatzbereich
Diese Norm gilt für konzentrierte Tomatenprodukte, die aus frischen Tomaten oder gewonnen werden halbfertiges Tomatenprodukt(zerkleinerte Tomaten) oder konzentrierte, aseptisch konservierte Tomatenprodukte (im Folgenden als konzentrierte Tomatenprodukte bezeichnet).
2Normative Verweise
Dieser Standard verwendet normative Verweise auf die folgenden zwischenstaatlichen Standards:
GOST 8.579-2002 Staatliches System zur Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen. Anforderungen an die Menge verpackter Güter in Verpackungen jeglicher Art während deren Herstellung, Verpackung, Verkauf und Import
GOST ISO750-2013 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Bestimmung der titrierbaren Säure
GOST ISO762-2013 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Bestimmung des Gehalts an mineralischen Verunreinigungen
GOST ISO2173-2013 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Refraktometrische Methode zur Bestimmung löslicher Feststoffe
GOST 5717.1-2014 Glasbehälter zur Konservierung von Lebensmitteln. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 5717.2-2003 Gläser für Konserven. Hauptparameter und Abmessungen
GOST 5981-2011 Metalldosen und Deckel für Lebensmittelkonserven
GOST 6709-72 Destilliertes Wasser. Technische Bedingungen
GOST ISO7218-2015 Mikrobiologie Lebensmittel und Tierfutter. Allgemeine Anforderungen und Empfehlungen für mikrobiologische Untersuchungen
GOST 8756.1-79 Lebensmittelkonserven. Methoden zur Bestimmung organoleptischer Indikatoren, Nettogewicht oder Volumen und Massenanteil von Komponenten
GOST 8756.18-70 Lebensmittelkonserven. Verfahren zur Bestimmung des Aussehens, der Dichtheit von Behältern und des Zustands der Innenoberfläche von Metallbehältern
GOST 10444.1-84 Konserven. Herstellung von Lösungen von Reagenzien, Farben, Indikatoren und Nährmedien für die mikrobiologische Analyse
GOST EN12014-2-2014 Lebensmittel. Bestimmung von Nitrat und (oder) Nitrit. Teil 2. Bestimmung von Nitrat in Gemüse und deren verarbeiteten Produkten mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie und Ionenchromatographie
GOST 13799-2016 Verarbeitete Produkte aus Obst, Gemüse und Pilzen. Verpackung, Etikettierung, Transport und Lagerung
GOST EN14083-2013 Lebensmittel. Bestimmung von Spurenelementen. Bestimmung von Blei, Cadmium, Chrom und Molybdän mittels Atomabsorptionsspektrometrie mit Zerstäubung im Graphitofen und Vormineralisierung der Probe bei erhöhtem Druck
GOST 14192-96 Kennzeichnung der Ladung
GOST ISO17240-2017 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Bestimmung des Zinngehalts mittels Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie
GOST 25749-2005 Schraubverschlüsse aus Metall. Allgemeine technische Bedingungen
GOST 26186-84 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse, Fleischkonserven sowie Fleisch- und Gemüseprodukte. Methoden zur Bestimmung von Chloriden
GOST 26313-2014 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Annahmeregeln und Probenahmemethoden
GOST 26323-2014 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Methoden zur Bestimmung des Gehalts an pflanzlichen Verunreinigungen
GOST26380-84 Spezialisierte Gruppencontainer. Typen, Hauptparameter und Größen
GOST 26669-85 Lebensmittel und Aromastoffe. Vorbereitung von Proben für mikrobiologische Analysen
GOST 26671-2014 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse, Fleischkonserven sowie Fleisch- und Gemüseprodukte. Vorbereitung von Proben für die Laboranalyse
GOST 26927-86 Rohstoffe und Lebensmittelprodukte. Methoden zur Bestimmung von Quecksilber
GOST 26929-94 Rohstoffe und Lebensmittelprodukte. Probenvorbereitung. Mineralisierung zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen
GOST26930-86 Rohstoffe und Lebensmittelprodukte. Methode zur Bestimmung von Arsen
GOST 26932-86 Rohstoffe und Lebensmittelprodukte. Methoden zur Lead-Bestimmung
GOST 26933-86 Rohstoffe und Lebensmittelprodukte. Methoden zur Bestimmung von Cadmium
GOST 28038-2013 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Methode zur Bestimmung des Mykotoxins Patulin
GOST 28322-2014 Verarbeitete Produkte aus Obst, Gemüse und Pilzen. Begriffe und Definitionen
GOST 29270-95 Produkte aus der Obst- und Gemüseverarbeitung. Methoden zur Bestimmung von Nitraten
GOST 30178-96 Rohstoffe und Lebensmittelprodukte. Atomabsorptionsmethode zur Bestimmung toxischer Elemente
GOST 30349-96 Obst, Gemüse und deren verarbeitete Produkte. Methoden zur Bestimmung von Rückständen chlororganischer Pestizide
GOST30425-97 Konserven. Methode zur Bestimmung der industriellen Sterilität
GOST 30538-97 Lebensmittel. Methodik zur Bestimmung toxischer Elemente mithilfe der Atomemissionsmethode
GOST 30669-2000 Verarbeitete Obst- und Gemüseprodukte. Gaschromatographische Methode zur Bestimmung des Benzoesäuregehalts
GOST 30670-2000 Verarbeitete Obst- und Gemüseprodukte. Gaschromatographische Methode zur Bestimmung des Sorbinsäuregehalts
GOST 30710-2001 Obst, Gemüse und deren verarbeitete Produkte. Methoden zur Bestimmung von Rückständen von Organophosphor-Pestiziden
GOST 31628-2012 Lebensmittelprodukte und Lebensmittelrohstoffe. Stripping-Voltammetrie-Methode zur Bestimmung der Massenkonzentration von Arsen
GOST 31671-2012 (EN 13805:2002) Lebensmittelprodukte. Bestimmung von Spurenelementen. Probenvorbereitung mittels Mineralisierungsverfahren bei erhöhtem Druck
GOST 31707-2012 (EN 14627:2005) Lebensmittelprodukte. Bestimmung von Spurenelementen. Bestimmung von Gesamt-Arsen und Selen durch Atomabsorptionsspektrometrie mit Hydriderzeugung mit Vormineralisierung der Probe unter Druck
GOST 31904-2012 Lebensmittelprodukte. Probenahmemethoden für mikrobiologische Tests
GOST 33303-2015 Lebensmittel. Probenahmemethoden zur Bestimmung von Mykotoxinen
GOST 33332-2015 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Bestimmung des Massenanteils von Sorbinsäure und Benzoesäure mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
GOST 33406-2015 Alkoholische, alkoholfreie und Saftprodukte, Aromazusätze. Bestimmung des Gehalts an synthetischen Farbstoffen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
GOST 33437-2015 Saftprodukte. Bestimmung von Chloriden durch potentiometrische Titration
GOST 33457-2015 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Methode zur qualitativen Bestimmung synthetischer Farbstoffe mittels Ionenpaarextraktion
GOST 33479-2015 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Bestimmung der Farbe durch kolorimetrische Methode
GOST 33824-2016 Lebensmittelprodukte und Lebensmittelrohstoffe Inversionsvoltammetrische Methode zur Bestimmung des Gehalts an toxischen Elementen (Cadmium, Blei, Kupfer und Zink).
GOST 33977-2016 Verarbeitete Produkte aus Obst und Gemüse. Methoden zur Bestimmung der Gesamttrockenmasse
Hinweis – Bei der Verwendung dieser Norm empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Referenznormen im öffentlichen Informationssystem zu überprüfen – auf der offiziellen Website des Bundesamtes für technische Regulierung und Metrologie im Internet oder anhand des jährlichen Informationsindex „Nationale Normen“. ", der zum 1. Januar des laufenden Jahres veröffentlicht wurde, und entsprechend der Veröffentlichung des monatlichen Informationsindex für das laufende Jahr. Wenn der Referenzstandard ersetzt (geändert) wird, sollten Sie sich bei der Verwendung dieses Standards an dem ersetzenden (geänderten) Standard orientieren. Wird eine referenzierte Norm ersatzlos gestrichen, so gilt die Bestimmung, in der verwiesen wird, insoweit, dass der Verweis diesen Verweis nicht berührt.
3Begriffe und Definitionen
In dieser Norm werden Begriffe gemäß GOST 28322 sowie die folgenden Begriffe mit entsprechenden Definitionen verwendet:
3.1 „Heiße Pause“: Der Prozess der Herstellung von Tomatenmark, bei dem erhitzte, zerkleinerte Tomatenmasse vor dem Reiben auf eine Temperatur von 85 bis 100 °C erhitzt wird.
3.2 „Kältepause“: Der Prozess der Herstellung von Tomatenmark, bei dem erhitzte, zerkleinerte Tomatenmasse vor dem Reiben auf eine Temperatur von 55 bis 84 °C erhitzt wird.
4Klassifizierung
4.1 Konzentrierte Tomatenprodukte werden in folgenden Sorten hergestellt:
Tomatenpüree;
Tomatenmark;
Tomatensaft.
4.2 Abhängig von den Qualitätsindikatoren werden konzentrierte Tomatenprodukte in der Kategorie „Extra“ (aus frischen Rohstoffen) oder ohne Kategoriebezeichnung hergestellt.
4.3 Abhängig von der Viskosität des Endprodukts wird Tomatenmark aus frischen Tomaten mit den folgenden Technologien hergestellt: „Hot Break“ und „ColdBreak“.
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1.2.5. Gemäß dem Indikator „Farbe“, bestimmt nach einer der Methoden gemäß GOST 8756.8 Konzentrierte Tomatenprodukte müssen den in der Tabelle angegebenen Werten entsprechen. 2.
Tabelle 2 |
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1.2.6. In Bezug auf physikalische und chemische Indikatoren müssen konzentrierte Tomatenprodukte den in der Tabelle angegebenen Standards entsprechen. 3.
1.2.7. Mikrobiologische Indikatoren für konzentrierte Tomatenprodukte werden gemäß dem vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Verfahren zur hygienischen und technischen Kontrolle von Konserven in Produktionsbetrieben, Großhandelszentren, Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben festgelegt.
1.2.8. Der Massenanteil an Schwermetallen und Arsen sollte die vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Standards nicht überschreiten.
1.3. Paket
1.3.1. Konzentrierte Tomatenprodukte werden verpackt:
in Metallfässern gemäß behördlicher und technischer Dokumentation mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 dm 3;
Konzentrierte Tomatenprodukte zur aseptischen Konservierung:
in Polymerbehältern vom Typ „Bag in Box“ gemäß behördlicher und technischer Dokumentation mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 200 dm 3;
1.4. Markierung
Die Einzelheiten des Qualitätsdokuments werden gemäß dem vom Gesundheitsministerium der UdSSR genehmigten Verfahren zur hygienischen und technischen Kontrolle von Konserven in Produktionsbetrieben, Großhandelszentren, Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben festgelegt.
2.2. Die Häufigkeit der Tests auf Schwermetalle und Arsen in Konserven wird gemäß dem vom Gesundheitsministerium der UdSSR und der staatlichen Agrarindustrie der UdSSR genehmigten Verfahren festgelegt.
3. TESTMETHODEN
Die organoleptischen Eigenschaften (Aussehen und Konsistenz, Farbe, Geschmack und Geruch) von konzentriertem Tomatensaft werden nach Verdünnung mit destilliertem Wasser im Verhältnis 1:5 bestimmt.
GOST 3343-89 S. 6
Bestimmung des Indikators „Farbe“ mit einer der Methoden gemäß GOST 8756.8 Wird durchgeführt, wenn bei der organoleptischen Beurteilung der Farbe von konzentrierten Tomatenprodukten Uneinigkeit besteht.
3.2. Fremdverunreinigungen werden visuell bestimmt.
3.3. Die Bestimmung von Schwermetallen und Arsen erfolgt mit GOST 26927 , GOST 26930 - GOST 26935.
3.4. Probenahmemethoden für mikrobiologische Analysen – gem GOST 26668, Probenvorbereitung - von GOST 26669.
3.5. Gegebenenfalls werden mikrobiologische Tests zur Bestätigung der industriellen Sterilität gemäß durchgeführt GOST 10444.1 , GOST 10444.11 , GOST 10444.12 , GOST 26670 , GOST 30425.
3.6. Bei Bedarf wird eine Analyse auf Verderbniserreger durchgeführt, um den mikrobiellen Verderb zu bestätigen GOST 10444.1 , GOST 10444.11 , GOST 10444.12 , GOST 10444.15 , GOST 26670 , GOST 30425.
3.7. Die Analyse auf pathogene Mikroorganismen wird auf Antrag der staatlichen Gesundheitsinspektion in den von ihnen angegebenen Laboratorien gemäß durchgeführt GOST 10444.1 , GOST 10444.2 , GOST 10444.7 , GOST 10444.8 , GOST 10444.9 , GOST 26670.
3.8. Bestimmung des Schimmelpilzgehaltes nach Howard – nach GOST 10444.14.
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
4.1. Transport und Lagerung - von GOST 13799.
Gesalzenes Tomatenmark wird in Fässern bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von nicht mehr als 80 % gelagert.
Tomatenmark in Behältern aus Polymermaterialien wird bei einer Temperatur von 0 bis 8 °C gelagert.
Tomatenmark darf in Tankbehältern bei einer Temperatur von nicht weniger als minus 10 °C gelagert werden.
4.2. Haltbarkeit konzentrierter Tomatenprodukte ab Herstellungsdatum:
in Gläsern - 3 Jahre;
in Metalldosen, Fässern, Bag-in-Box-Kunststoffbehältern, Tankcontainern - 1 Jahr;
in Aluminiumtuben - 6 Monate;
in Behältern aus Polymermaterialien - 10 Tage.
ANHANG 1 Referenz
Produktname
91 6211 5010 91 6211 5030 91 6212 3010 91 6212 3030 91 6212 3050 91 6212 3070
91 6212 5070 91 6212 5090 91 6212 5110 91 6212 5120
Konzentrierter Tomatensaft mit einem Massenanteil an Trockensubstanz von 40 % in Premiumqualität
Konzentrierter Tomatensaft mit einem Massenanteil an Trockensubstanz von 40 %, erste Güteklasse
Konzentrierter Tomatensaft mit Salz und Gewürzen, erstklassiges Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 25 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 30 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 35 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 40 %, ungesalzen, extra
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 25 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 30 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 35 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 40 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 25 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 30 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 35 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 40 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 27 %, gesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 32 %, gesalzen, erste Sorte
Tomatenmark mit einem Trockenmasseanteil von 37 %, gesalzen, erste Sorte
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 12 %, ungesalzen, höher
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 15 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 20 %, ungesalzen, Premiumqualität
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 12 %, ungesalzen, erste Güteklasse
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 15 %, ungesalzen, erste Sorte
Tomatenpüree mit einem Trockenmasseanteil von 20 %, ungesalzen, erste Sorte
ANHANG 2 Informationen
NAHRUNGSMITTEL- UND ENERGIEWERT VON 100 g KONZENTRIERTEN TOMATENPRODUKTEN
Name |
Kohlenhydrate, g |
Vitamine, mg |
Energie |
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Produkt |
P-Carotin |
Wert, kcal |
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Tomatenpüree, %: | ||||||
Tomatenmark, %: | ||||||